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   FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08   

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FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08 (https://dejure.org/2009,16020)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2009 - 1 K 1131/08 (https://dejure.org/2009,16020)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 1 K 1131/08 (https://dejure.org/2009,16020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13a Abs 1 S 1 Nr 2 ErbStG, § 14 ErbStG, § 163 AO, § 16 ErbStG, § 13a Abs 1 S 2 ErbStG
    (Keine Berücksichtigung eines bei einem Vorerwerb nicht verbrauchten Rests des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a Abs. 1 ErbStG: Verfassungsmäßigkeit, Billigkeitserlass)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständiger Verbrauch des Betriebsvermögensfreibetrages bei einer ihn nicht vollständig ausschöpfenden Inanspruchnahme für einen innerhalb des Zeitraums von zehn Jahren liegenden Vorerwerbs; Auslegung des § 13a Abs. 1 S. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) nach dem Wortlaut ...

  • Judicialis

    ErbStG § 13a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a Abs. 1
    Verbrauch des Betriebsvermögensfreibetrages bei einem geringeren Steuerwert des zugewendeten begünstigten Vermögens - Betriebsvermögensfreibetrag; Verbrauch; Sperrwirkung; Kumulierungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbrauch des Betriebsvermögensfreibetrages bei einem geringeren Steuerwert des zugewendeten begünstigten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1766
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Der BFH hat hieraus in verfassungskonformer Auslegung abgeleitet, dass die Vergünstigung bei "vorweggenommener Erbfolge" nur für solche Schenkungen gewährt werden könne, die dem Erwerb von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar seien, insbesondere den "vollständigen" und "endgültigen" Erwerb von Betriebsvermögen beträfen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 414; vgl.a. den Beschluss des BFH vom 22.05.2002 II R 61/99, BStBl II 2002, 598, unter Teil B 4. a).

    Der Gleichheitssatz gebietet für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (z.B. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 598).

  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Der Begriff "im Weg der vorweggenommenen Erbfolge" ist alsdann durch das Steueränderungsgesetz vom 20.12.2001 (BGBl I S. 3794) durch die Formulierung "durch Schenkung unter Lebenden" ersetzt worden, um einer als zu restriktiv empfundenen Interpretation des Begriffs der "vorweggenommenen Erbfolge" durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; vgl. Urteil vom 25.01.2001 II R 52/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 414) entgegenzuwirken (vgl. Meincke, ErbStG, 14. Aufl., § 13a Anm. 2).

    Der BFH hat hieraus in verfassungskonformer Auslegung abgeleitet, dass die Vergünstigung bei "vorweggenommener Erbfolge" nur für solche Schenkungen gewährt werden könne, die dem Erwerb von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar seien, insbesondere den "vollständigen" und "endgültigen" Erwerb von Betriebsvermögen beträfen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 414; vgl.a. den Beschluss des BFH vom 22.05.2002 II R 61/99, BStBl II 2002, 598, unter Teil B 4. a).

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Vielmehr können nur zusätzliche, nicht in die gesetzliche Regelung einbezogenen Momente eine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (z.B. Urteile des BFH vom 11.03.1976 VIII R 93/72, BStBl II 1976, 394, vom 08.03.1984 I R 44/80, BStBl II 1984, 415, und vom 20.02.1991 II R 63/88, BStBl III 1991, 541).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 24/03

    Nach Eintritt der Bestandskraft abgegebene Erklärung des Schenkers nach § 13 Abs.

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Auch der BFH hat diese Gesetzesbegründung in dem Urteil vom 10.11.2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182, aufgegriffen und im Rahmen der zu der Frage ergangenen Entscheidung, bis wann der Schenker seine Erklärung zur Inanspruchnahme des Freibetrags abgeben kann, ausgeführt, dass der Schenker, der den Freibetrag mit der größtmöglichen steuerlichen Wirkung in Anspruch nehmen wolle, die endgültigen Werte des übertragenen begünstigten Vermögens kennen müsse, um eine hinreichend sichere Grundlage für seine Entscheidung, den Freibetrag entweder für die bereits vollzogene Übertragung in Anspruch zu nehmen - und damit für alle weiteren innerhalb der nächsten zehn Jahre stattfindenden Übertragungsvorgänge unwiderruflich an einer Inanspruchnahme des Freibetrags gehindert zu sein - oder aber sich die Inanspruchnahme des Freibetrags für spätere Übertragungen von Betriebsvermögen vorzubehalten.
  • BFH, 15.12.2004 - II R 75/01

    Erbschaftsteuerrechtliche Aufteilung des Freibetrags für Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Darüber hinaus handelt es sich bei den Freibeträgen des § 16 ErbStG um persönliche Freibeträge, während es sich bei dem Betriebsvermögensfreibetrag des § 13a Abs. 1 ErbStG um eine sachliche Steuervergünstigung handelt, durch die die verminderte Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden soll, die Erwerber von Betriebsvermögen aufgrund dessen Sozialgebundenheit trifft (vgl. Urteil des BFH vom 15.12.2004 II R 75/01, BStBl II 2005, 295).
  • BFH, 20.02.1991 - II R 63/88

    1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2.

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Vielmehr können nur zusätzliche, nicht in die gesetzliche Regelung einbezogenen Momente eine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (z.B. Urteile des BFH vom 11.03.1976 VIII R 93/72, BStBl II 1976, 394, vom 08.03.1984 I R 44/80, BStBl II 1984, 415, und vom 20.02.1991 II R 63/88, BStBl III 1991, 541).
  • Drs-Bund, 20.01.1993 - BT-Drs 12/4158
    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    In den ursprünglichen Gesetzentwürfen war die Begünstigung von Betriebsvermögen zunächst nur für die Unternehmensnachfolge durch Erbanfall vorgesehen, um insbesondere die Erben kleinerer und mittlerer Betriebe von der Erbschaftsteuer zu entlasten und die Fortführung durch die Erben zu erleichtern (vgl. z.B. den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum StandOG, Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 12/4158, S. 20, 25 und 47).
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 93/72

    Herstellungskosten - Einfamilienhaus - Überschreitung der kalkulierten

    Auszug aus FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08
    Vielmehr können nur zusätzliche, nicht in die gesetzliche Regelung einbezogenen Momente eine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (z.B. Urteile des BFH vom 11.03.1976 VIII R 93/72, BStBl II 1976, 394, vom 08.03.1984 I R 44/80, BStBl II 1984, 415, und vom 20.02.1991 II R 63/88, BStBl III 1991, 541).
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